GOLDEN RELIEF RESOURCES LIMITED
HR-RICHTLINIENHANDBUCH – INDIEN
1. EINFÜHRUNG
Dieses HR-Richtlinienhandbuch beschreibt die Richtlinien, Verfahren und Standards für die Beschäftigung bei Golden Relief Resources Limited („dem Unternehmen“) in Indien.
1.1 Richtlinienbefugnis
Das Unternehmen behält sich das absolute Recht vor, nach eigenem Ermessen und mit oder ohne vorherige Ankündigung alle Bestimmungen dieses Handbuchs zu interpretieren, zu ändern, zu modifizieren, auszusetzen oder zurückzuziehen, vorbehaltlich geltender Gesetze. Bei Unklarheiten ist die Auslegung des Managements endgültig und bindend.
1.2 Kein Arbeitsvertrag
Dieses Handbuch stellt weder einen ausdrücklichen noch einen stillschweigenden Arbeitsvertrag dar, noch garantiert es eine Beschäftigung für eine bestimmte Dauer. Die Beschäftigung richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Arbeitsvertrag und den geltenden Gesetzen.
1.3 Geltendes Recht
Alle Richtlinien unterliegen den Gesetzen Indiens und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Im Konfliktfall haben gesetzliche Bestimmungen Vorrang.
1.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung gesetzlich ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
2. UNTERNEHMENSÜBERSICHT
2.1 Vision
Aufbau einer strukturierten, wachstumsorientierten Institution, die konsistente und überlegene Leistungen erbringt.
2.2 Mission
Prompte und qualitativ hochwertige Dienstleistungen unter Verwendung innovativer Techniken in herausfordernden Umgebungen zu liefern.
2.3 Kernwerte – iCARE
Das Unternehmen handelt nach den folgenden Kernwerten:
- Innovation – Kontinuierliche Verbesserung und Infragestellung herkömmlicher Ansätze
- Verpflichtung – Einhalten von Versprechen mit Integrität
- Anpassungsfähigkeit – Offenheit für Veränderungen und Lernen
- Respekt – Wertschätzung von Vielfalt und würdevoller Umgang mit allen
- Ethik – Einhaltung der höchsten Verhaltensstandards
3. ALLGEMEINER KOMPETENZRAHMEN
Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie Schlüsselkompetenzen aufweisen, darunter Kommunikation, Kundenorientierung, Ergebnisorientierung, Flexibilität & Anpassungsfähigkeit, Gesundheits- & Sicherheitsbewusstsein, Innovation, Planung & Organisation, Problemlösung, Selbstentwicklung und Teamgeist.
4. BESCHÄFTIGUNGSRAHMEN
4.1 Beschäftigungsarten
Direkte Mitarbeiter, Trainees (Develops), Vertragsmitarbeiter und spezielle Vertragsmitarbeiter.
4.2 Probezeit
Die Probezeit beträgt bis zu 6 Monate. Die Beschäftigung kann während der Probezeit vorbehaltlich der geltenden Gesetze fristlos gekündigt werden.
4.3 Interessenkonflikt
Mitarbeiter müssen mögliche Konflikte offenlegen. Das Versäumnis, dies zu tun, kann zu disziplinarischen Maßnahmen einschließlich Kündigung führen.
5. ARBEITSZEITEN & ANWESENHEIT
5.1 Arbeitszeiten
Reguläre Bürozeiten: 9:00 bis 18:00 Uhr (Montag bis Freitag). Samstag: 9:00 bis 14:00 Uhr. (6-Tage-Woche).
5.2 Anwesenheitsanforderungen
Ein- und Ausstempeln ist obligatorisch. Anfragen auf manuelle Korrektur der Anwesenheit aufgrund des Vergessens, ein- oder auszustempeln, werden in der Regel nicht berücksichtigt. Eine Stellvertretung bei der Anwesenheit ist strengstens untersagt.
5.3 Kulanz & Verspätungsrichtlinie
Kulanzzeit: bis 9:30 Uhr. Nach 9:15 Uhr wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie bis 19:00 Uhr arbeiten. Nach 9:30 Uhr wird dies als halber Urlaubstag oder Gehaltsabzug gewertet.
5.4 Monatliche Flexibilität
Zwei verspätete Ankünfte (Kurzurlaube) bis 11:00 Uhr pro Monat sind nach Genehmigung zulässig (morgendliche Verspätung oder frühere Abreise von bis zu 2 Stunden).
6. URLAUBSRICHTLINIE (INDIEN)
Das Urlaubsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
6.1 Krankheitsurlaub
Die Mitarbeiter haben Anspruch auf 12 Krankheitstage pro Kalenderjahr. Bei Fehlzeiten von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen oder Krankenhausaufenthalten ist ein ärztliches Attest erforderlich.
6.2 Gelegenheitsurlaub
Die Mitarbeiter haben Anspruch auf 12 Gelegenheitsurlaube pro Kalenderjahr, die anteilig mit 1 Urlaub pro abgeschlossenem Monat angesammelt werden. Nicht genutzter Urlaub wird nicht auf das Folgejahr übertragen oder ausgezahlt, es sei denn, dies ist genehmigt.
6.3 Zusätzlicher / Vorab-Urlaub
Mitarbeiter können mit Genehmigung des Managements bis zu 33% zusätzlichen Urlaub über ihren verfügbaren Saldo hinaus nehmen (dieser wird mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet oder als unbezahlter Urlaub behandelt).
6.6 Mutterschafts- & Vaterschaftsurlaub
Berechtigte weibliche Mitarbeiter können bis zu 3 Monate Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Berechtigte männliche Mitarbeiter können innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Kindes 2 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen.
6.8 Brückentagsregelung
Urlaub, der in Kombination mit freien Tagen oder gesetzlichen Feiertagen unmittelbar vor und/oder nach solchen Tagen genommen wird, zählt die dazwischenliegenden Feiertage als Urlaub. Es sind maximal zwei (2) Ausnahmen pro Jahr mit vorheriger Genehmigung von 3 Monaten im Voraus zulässig.
6.9 Urlaub während der Kündigungsfrist
Bezahlte Urlaube sind während der Kündigungsfrist nicht zulässig.